Feinherber Wein: Was bedeutet das?
Auf deutschen Weinetiketten findet immer vermehrter das Wort “feinherber Wein” Einzug. Doch was hat es mit diesem Begriff auf sich? Seit einigen Jahren geht immer mehr die Tendenz hin zu trockenen Weinen, weshalb halbtrockene und liebliche Weine immer mehr an Bedeutung und Popularität verlieren. Um dem unpopulär werdenden halbtrockenen Wein ein neues Gesicht zu geben, fingen Winzer der Moselregion 2001/2002 an, ihre halbtrockenen Weine feinherb zu nennen. Da trockene Weine höchstens 9 Gramm pro Liter (g/l) Restzucker enthalten dürfen und lieblicher Wein zwischen 18 und 45 g/l Restzuckergehalt liegt, enthält feinherber Wein zwischen 9 und höchstens 18 g/l Restzucker.
Definition vom Süßegrad der Europäischen Union
In der Europäischen Union (EU) sind die Angaben zum Geschmack, auch Geschmacks- oder Süßegrade genannt, genau festgelegt (Verordnung 2002).
Die offiziellen Bezeichnungen in Deutschland sind:
- Trockener Wein: Höchstens 9 Gramm pro Liter (g/l) Restzucker mit einem Säuregehalt von mindestens 2 g/l.
- Halbtrockener Wein: Restzuckergehalt von über 9 bis zu maximal 18 g/l mit einem Säuregehalt laut EU-Vorschrift von maximal 10 g/l unter dem jeweiligen Restzuckergehalt.
- Lieblicher Wein: Restzuckergehalt zwischen 18 und 45 g/l.
- Süßer Wein: Restzuckergehalt über 45 g/l.
Auch wenn sich das Verwaltungsgericht in Trier und das Oberverwaltungsgericht von Rheinland-Pfalz schon mit der Bezeichnung feinherb auseinandergesetzt haben, so gibt es bis heute keine offizielle Anerkennung des Begriffes in der EU Definition und da die deutschen Alkoholgesetze den Zuckergehalt nicht regeln, gibt es auch hierauf keine richtige Antwort.